Beratung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung Stand 22.06.2018 –
fuehrungsimpuls Scherin Beuther e.K.
1. Gestaltung des Auftrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Auftragnehmerin schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Auftragnehmerin bereiten möglicherweise die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.2 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des vereinbarten Beratungskonzepts durch Beratung der Geschäftsleitung, Gespräche mit Mitarbeitern des Auftraggebers und Dritten sowie ggf. im erforderlichen bzw. vereinbarten Umfang durch schriftliche Stellungnahmen.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Die Beraterin ist berechtigt, in alle technischen, wirtschaftlichen und personellen Abläufe beim Auftraggeber Einblick zu nehmen und die entsprechenden Unterlagen einzusehen, soweit es zur Durchführung des Beratungsauftrages erforderlich ist.
1.5 Sie hat kein Weisungsrecht gegenüber den Arbeitnehmern, sonstigen Mitarbeitern und Geschäftspartnern des Auftraggebers.
1.6 Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung Er benennt einen Ansprechpartner und gewährleistet den Informationsfluss zur Auftragnehmerin.
1.7 Die Auftragnehmerin hält den Auftraggeber über ihre Tätigkeit auf dem Laufenden und fordert die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig ab. Sie gewährleistet den Informationsfluss zum Auftraggeber und hält Kontakt mit dem benannten Ansprechpartner.
2. Vertraulichkeit und Urheberrechte
2.1 Die Beraterin wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die die Beraterin aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat sowie in Bezug auf den Abschluss und die Einzelheiten dieses Vertrages. Sie wird ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, an die sie in Absprache mit dem Auftraggeber Informationen weitergibt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. Der Auftraggeber wahrt in Bezug auf die Einzelheiten dieses Vertrages die Vertraulichkeit.
2.2 Die Beraterin ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.
2.3 Die von der Beraterin bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Beratungsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Beraters. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verkaufen. Nicht benötigte Materialien sind an den Berater zurückzugeben.
2.4 Die Beraterin wird Urheberrechte, die an den ihr vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für die Beratung erforderlich oder vereinbart ist.
2.5 Die Beraterin sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihr verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung in der Beratung entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von der Beraterin bereitgestellten Beratungsmaterialien entstehen könnten.
2.6 Der Auftraggeber sichert der Beraterin zu, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung in der Beratung entgegenstehen. Er stellt die Beraterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Beratungsmaterialien entstehen könnten.
2.7 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
3. Datenschutz
3.1 Die Beraterin wird die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
3.2 Der Auftraggeber wird die personenbezogenen Daten der Beraterin oder anderer Personen, die ihm durch die vereinbarte Beratung bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
3.3 Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, nur insoweit speichern bzw. aufbewahren, als es zur Rechnungsstellung, zur Wahrung eigener Rechte oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Sie verpflichten sich, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
3.4 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
4. Werbung
Auftraggeber und Beraterin sind nur mit Einwilligung der jeweils anderen Seite berechtigt, zu Werbezwecken auf ihre Zusammenarbeit hinzuweisen.
5. Honorar und Kostenerstattung
5.1 Die vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2 Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.3 Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von der Beraterin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
6. Haftung
Die Beraterin haftet für Schäden, die durch sie oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
7. Scientology-Klausel
Die Beraterin versichert, dass weder sie noch ihre Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.
8. Schlussklauseln
8.1 Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
8.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
8.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
8.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahekommt.
8.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz der Beraterin.
Coaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching (Stand 22.06.2018) – fuehrungsimpuls Scherin Beuther e.K
1. Gestaltung des Auftrages
1.1 Das Coaching beruht auf gegenseitigem Vertrauen und wird entscheidend durch die Bereitschaft des Klienten zur Kooperation bestimmt. Der Auftraggeber ist über die angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse unterrichtet worden und ist damit einverstanden.
1.2 Das Coaching findet auf der Grundlage des in den Vorgesprächen vereinbarten Coachingkonzepts statt. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen persönlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich in jeder Phase des Coachings gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Über diesen Vertrag, seine Durchführung und die damit zusammenhängenden Umstände wird von beiden Seiten striktes Stillschweigen bewahrt.
2. Urheberrechte
2.1 Die von der Auftragnehmerin gegebenenfalls bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Beratungsmittel) unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen.
2.2 Die Auftragnehmerin sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihr verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Coaching entgegenstehen. Sie stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
3. Datenschutz
3.1 Die Auftragnehmerin speichert die personenbezogenen Daten, die ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Eine weiter gehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.
4. Honorar und Kostenerstattung
4.1 Die Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Honorare und eventuelle Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von der Auftragnehmerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischen-rechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
5. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch sie oder durch von ihr gegebenenfalls beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
6. Vertragsbeendigung
Der Vertrag ist von beiden Seiten nach § 627 BGB kündbar. Im Übrigen endet er nach Ablauf der vereinbarten Dauer, sofern er nicht einvernehmlich verlängert wird.
7. Scientology-Klausel
Die Auftragnehmerin versichert, dass weder sie noch ihre Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.
8. Schlussklauseln
8.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
8.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
8.3 Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahekommt.
8.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz der Beraterin.
Training
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Seminare, Workshops,Großgruppen-Konferenzen etc.) Stand 22.06.2018 – fuehrungsimpuls Scherin Beuther e.K.
1. Gestaltung des Auftrages
1.1 Die Auftragnehmerin erbringt die im Vertrag beschriebene Dienstleistung. Sie führt ihre Tätigkeit frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte freie Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag für die Veranstaltung schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei der Veranstalterin.
1.5 Ist die Auftragnehmerin oder ihr Mitarbeiter wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, die Veranstaltung mit einem anderen Anbieter durchzuführen. In diesem Fall erhält der die Auftragnehmerin eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
2. Materialien und Urheberrechte
2.1 Die von der Auftraggeberin bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Auswertungsbögen, Textdateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Veranstaltungsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin. Sie werden den Veranstaltungsteilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen und in Veranstaltungen zu verwenden.
Der Auftraggeber wird die Teilnehmer in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte der Auftragnehmerin zu wahren. Die Auftragnehmerin wird Urheberrechte, die an den ihm vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für die Veranstaltung erforderlich oder vereinbart ist.
2.2 Die Auftragnehmerin sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihr verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung entgegenstehen. Sie stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der ihr bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
2.3 Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
3. Werbung
Auftraggeber und Auftragnehmerin sind berechtigt, zu Werbezwecken auf ihre Zusammenarbeit hinzuweisen.
4. Honorar und Kostenerstattung
Die vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Sie werden ohne Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Auftraggeber eine Bescheinigung über seine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorlegt. Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers der Auftragnehmerin oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird die Auftragnehmerin nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
6. Haftung
6.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch sie oder durch von ihr beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
6.2 Die Auftragnehmerin erklärt, dass sie wegen der Veranstaltung auftretenden Risiken ausreichend haftpflichtversichert ist.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Die Auftragnehmerin wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die die Auftragnehmerin aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat. Der Auftraggeber wahrt in Bezug auf die Einzelheiten dieses Vertrages die Vertraulichkeit.
7.2 Die Auftragnehmerin wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihr durch die vereinbarte Veranstaltung (Workshop, Seminar etc.) bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
7.3 Der Auftraggeber wird die personenbezogenen Daten der Auftragnehmerin oder anderer Personen, die ihm durch die vereinbarte Veranstaltung bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
7.4 Beide Seiten werden personenbezogene Daten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, nur insoweit speichern bzw. aufbewahren, als es zur Rechnungsstellung, zur Wahrung eigener Rechte oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Sie verpflichten sich, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
7.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.
7.6 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
8. Scientology-Klausel
Die Auftragnehmerin versichert, dass weder sie noch ihre Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.
9. Schlussklauseln
9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
9.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
9.3 Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahekommt.
9.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Trainers.